Neues Stiftungsgesetz
Das Bundeskabinett verabschiedete ein neues Stiftungsgesetz. Es ermöglicht vor allem eine Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Die Leitung der Stiftung wird künftig nicht wie bisher beim Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin liegen, sondern bei einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen… Gleichzeitig wird der Stiftungsrat verkleinert. Ihm sollen künftig statt 20 nur noch 9 Mitglieder angehören, um Entscheidungen schneller und effizienter fällen zu können. Auch die Personalstruktur der Stiftung wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst: Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden, Verbeamtungen die Ausnahme sein.