Neues Schiedsgericht für NS-Raubgut

16. Oktober 2024 · Kulturpolitik

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände einigten sich auf die Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts für NS-Raubgut. Damit sollen Rückgabeverfahren für nationalsozialistisches Raubgut in Deutschland verbessert werden.

Das Schiedsgericht nimmt im Laufe des Jahres 2025 seine Arbeit auf. Die Kosten werden zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen. Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur und Vorsitzender der Kultusministerkonferenz: „Kein öffentliches Haus soll sich künftig noch mit NS-Raubgut schmücken.“

Dazu in Band 291 erschienen:


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