Neue Restitutionsfälle
Mexikos Außenminister Marcelo Ebrard meldete einen Erfolg bei Restitutionen von Raubkunst: es reiche oft aus, die Gegenseite für „unrechtmäßigen Besitz“ zu sensibilisieren und eine freiwillige Rückgabe zu erwirken. Wenn das jedoch nicht hilft, bliebe immer noch die Möglichkeit der Beschlagnahmung auf dem Rechtsweg oder die Annulierung von Versteigerungen. Unlängst gab der spanische Staat rund 2.500 Kulturgüter nach Mexiko zurück; die frühesten Objekte stammen aus der Zeit von 2.500 v. Chr. Sie sind vermutlich in den 1960er und 1970er Jahren illegal nach Spanien gelangt. Sie befinden sich nun im Museo del Templo Mayorin in Mexico-City. Peru bekommt in diesen Wochen durch die Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes Keramiken aus der Inka-Zeit zurück, die vor 50 Jahren illegal nach Deutschland importiert wurden und nun in Stuttgart versteigert werden sollten. Bei den Ermittlungen arbeiteten Interpol Lima, das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zusammen. Illegale Raubgrabungen, verbotener Handel mit nationalem Kulturgut und Hehlerei mit unterschlagenen oder gestohlenen Kunstwerken machen einen großen Teil der Restitutionsfälle aus. In den meisten anderen Fällen handelt es sich um Raubkunst aus der Kolonialzeit oder NS-Zeit: so gab unlängst das Land Baden-Württemberg ein Gemälde von Wilhelm Trübner (1851-1917) an die Erben des jüdischen Unternehmers und Kunstsammlers Carl Sachs zurück, der sich 1939 zur Emigration in die Schweiz gezwungen sah und sich verfolgungsbedingt zur Bestreitung seines Lebensunterhalts von einem großen Teil seiner Kunstsammlung trennen musste. Auch Curt Glaser musste 1933 ein Werk des alt-niederländischen Malers Gillis van Coninxloo verkaufen. Der Historische Verein der Pfalz entschädigte die Erben Glasers und erwarb nach der Restitution des Gemälde nun rechtmäßig, das sich nun weiterhin im Historischen Museum der Pfalz in Speyer befindet.
Dazu in Band 262 erschienen: