Münchener Flughafen sagt Kunstprojekte ab
Der Flughafen München „Franz Josef Strauß“ gehört dem Freistaat Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und der Landeshauptstadt München. Es handelt sich mithin faktisch um einen Gebäudekomplex der öffentlichen Hand, und bei solchen Projekten ist es normalerweise üblich, einen gewissen Prozentsatz der Bausumme für Kunst am Bau zu reservieren.
Eine solche Selbstverpflichtung, wie sie staatliche Institutionen zur Kunstförderung und zur Ausgestaltung von ihren Gebäuden praktizieren, gilt allerdings nicht für die Flughafen GmbH, denn diese ist eine juristische Person des Privatrechts. 2025 soll am Terminal 1 ein Anbau in Betrieb gehen, doch laut Bayerischem Rundfunk hat die Geschäftsführung des Flughafens die dafür vorgesehenen Kunst am Bau-Projekte abgesagt. Die für diesen Anbau und für einen Terminal 2-Satelliten vorgesehenen Kunstwerke hätten insgesamt ca. 2,5 Mill. Euro gekostet. Das ist nicht viel angesichts der Baukosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Doch die Geschäftsführung begründet die Absage mit der „wirtschaftlichen Gesamtlage“. Für die Künstlerinnen und Künstler, die den Wettbewerb gewannen und schon längere Zeit an ihren Projekten gearbeitet haben, ist das ärgerlich. Allerdings hatte der Flughafen 2020 wegen der Pandemie-Krise 75 Prozent des Passagieraufkommens eingebüßt. Doch der Bayerische Rundfunk verweist auf die aktuelle Lage: „Tatsächlich rechnet der Flughafen schon in diesem Jahr wieder mit schwarzen Zahlen“, und zitiert die Kunstberaterin Eva Müller, die die Wettbewerbe organisiert hatte: „Wenn wir alle öffentlichen Orte nur noch mit Werbung bespielen, das ist für die Menschen nicht lustig“.