München: Museumsmitarbeiter ersetzt Original durch Fälschung

26. September 2023 · Kulturpolitik

Das Amtsgericht München verurteilte einen früheren technischen Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Museums zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, im Depot das Bild „Das Märchen vom Froschkönig“ des Malers Franz von Stuck (1863-1928) gegen eine Fälschung ausgetauscht zu haben.

Das Original reichte er bei einem Münchener Auktionshaus ein, bei dem eine Galerie aus der Schweiz das Gemälde für 70.000 Euro ersteigerte. Der Nettoerlös für den Einlieferer betrug 49.127 Euro. Ihm wird vorgeworfen auch noch zwei weitere Bilder unterschlagen zu haben, wie dpa meldete: „Eines der Gemälde ließ er ebenfalls versteigern, das andere verkaufte er direkt an das Auktionshaus, was ihm insgesamt weitere rund 12.000 Euro einbrachte.“ Weil er jedoch „ehrliche Reue und Einsicht“ zeigte, kam der 30jährige Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon. Allerdings ordnete das Gericht die Einziehung des Erlöses aus seinen Diebstählen in Höhe von insgesamt 60.617 Euro an. Mit dem Geld hatte der Verurteilte laut Gericht Schulden getilgt und sich einen luxuriösen Lebensstil mit teuren Armbanduhren und einem Rolls Royce gegönnt.


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