Moyland: Streit um Direktorenposten

14. Februar 2017 · Kulturpolitik

Einst frühstückte im Jahre 1740 der preußische König Friedrich II. in dem alten Wasserschloss Moyland am Niederrhein mit dem französischen Philosophen Voltaire. Heute beherbergt das Museum Schloss Moyland die Kunstsammlung der Gebrüder van der Grinten und das Joseph Beuys-Archiv. Schlagzeilen machte das Museum in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder durch Querelen und Gerichtsprozesse: 2013 ging mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes ein fünfjähriger Rechtsstreit zwischen der VG Bild-Kunst und der Museumsstiftung über eine Urheberrechtsfrage zu Ende – Anlass war eine Ausstellung von Fotografien einer Beuys-Aktion. Nach dem Urteil des BHG dürfen Fotos von Kunstaktionen auch ohne Einwilligung des Künstlers oder seiner Erben in Ausstellungen gezeigt werden. Zuvor behinderten interne Streitigkeiten bis 2009 vier Jahre lang die Besetzung des Direktorenpostens. Dann kam Bettina Paust, die die Dauerausstellung gründlich entrümpelte: sie gab die umstrittene eng gedrängte „Petersburger Hängung“auf, zeigte dafür weniger Beuys-Werke, dies jedoch in ständigem Wechsel. Die Fachwelt zollte Anerkennung, doch Franz-Rudolf van der Grinten, Vorstandssprecher der Stiftung, monierte, Bettina Paust habe „den Erwartungen nicht entsprochen“. Die Besucherzahlen seien stark zurück gegangen, von jährlich 150.000 Anfang der 2000er Jahre auf nur noch 50.000 verkaufte Tickets im Jahr 2015. „Focus“ zitierte van der Grintens Mutmaßung, „Paust wolle aus Moyland ein ‘Museum für moderne Kunst’ machen. Das sei der Grund, warum es an Attraktivität verloren habe.“ Als der Siebenjahresvertrag von Bettina Paust im April 2016 auslief, wurde er nicht verlängert. Das Museum ist damit seit einem Jahr de jure ohne Leitung, denn Paust wurde auf den Posten einer Vize-Direktorin zurück gestuft. Dagegen klagte sie und gewann in erster Instanz; die Museumsstiftung ging allerdings in die Berufung, und in den nächsten Wochen muss nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befinden, ob Pausts Vertrag unbefristet gilt oder nicht. Falls eine der beiden Streitparteien dann in eine Revision in dritter Instanz geht, bleibt der Direktorenposten noch monatelang vakant.


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