Moyland: Rechtsstreit um Direktionsvertrag
Bettina Paust hatte einen Siebenjahresvertrag als künstlerische Direktorin des Museums Schloss Moyland, der im April 2016 auslief und nicht verlängert wurde. In erster Instanz klagte sie vor dem Arbeitsgericht Wesel erfolgreich gegen ihre Rückversetzung auf den Posten der Vize-Direktorin. Bis jetzt ist der Direktorenposten nicht neu besetzt. In der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht ließ Richter Alexander Schneider durchblicken, dass er anders als das Gericht in der ersten Instanz die Befristung des Vertrages für rechtens halte; in jedem Fall stehe ihr der Posten der Vize-Direktorin weiter zu, eine Rückversetzung auf ihre frühere Stelle diene aber keiner Seite: „Als Gewinner und Verlierer arbeitet man schlecht zusammen“, gab er zu bedenken und schlug den beiden Streitparteien vor, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen. Wenn diese nicht zustande kommt, muss der Richter ein Urteil fällen. Wegen der komplizierten Sachlage werde er eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu lassen, kündigte er an. Museumsinterne Streitpunkte wie die aus Sicht des Stiftungsvorstands Franz van der Grinten zu schwachen Besucherzahlen spielten in der Verhandlung allerdings keine Rolle. Zu bewerten hat das Gericht lediglich, ob der Anstellungsvertrag juristisch gültig ist.