Mecklenburgischer Künstlerbund führt Ausstellungshonorare ein
Im Dezember 2023 veröffentlichte der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) einen Leitfaden für Ausstellungshonorare.
Der Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern e.V. folgt dieser Empfehlung und führt nun 2023 für die „von ihm durchgeführten und nur mit Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern möglichen Ausstellungsprojekte zeitgenössischer Kunst“ solche Ausstellungshonorare und „Mitwirkungsleistungen“ ein. Der BBK-Leitfaden gilt als Richtschnur für die Politik und die Kulturverwaltungen, „diese Honorarempfehlungen in den Förderrichtlinien der öffentlichen Hand verbindlich zu verankern und die Kulturförderung entsprechend auszurichten“.