Limbach-Kommission: Reform

23. Oktober 2016 · Museen & Institutionen

Nach der früheren kürzlich verstorbenen Verfassungsrichterin Prof. Jutta Limbach ist die Limbach-Kommission benannt, das in Streitfällen um NS-Raubkunst eingeschaltet werden kann. Offiziell heißt das Gremium „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“. Es arbeitet seit 2003 und hat seine Geschäftsstelle beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg. Seine Aufgabe wird offiziell so beschrieben: „Die Kommission übernimmt eine Mediatorenrolle zwischen den Trägern der Sammlungen und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird. Zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten kann sie Empfehlungen aussprechen.“ In den vergangenen 13 Jahren wurde die Limbach-Kommission in 13 Streitfälle eingeschaltet. Die Frage, ob das jeweilige Werk in den 1930er Jahren rechtmäßig in andere Hände kam oder von den Nazis geraubt bzw. einem Sammler oder Galeristen abgepresst wurde, ist freilich auch von solch einer neutralen Schiedsstelle nicht immer einfach zu beantworten: so stiegen die Erben des Galeristen Alfred Flechtheim (1878-1937) aus dem Vermittlungsverfahren aus, weil über eine Rückgabe des kubistischen Bildes „Geige und Tintenfass“ (1913) von Juan Gris aus der NRW-Kunstsammlung keine Einigung erzielt werden konnte. Die Erben beklagten dabei eine eine „intransparente Informationspolitik“ der Kommission. Daher fordern Opferverbände forderten unlängst mehr Transparenz: bereits Anfang 2016 hatte eine Gruppe von Anwälten aus Deutschland, den USA und Italien in einem Offenen Brief eine Reform der Kommission eingefordert, um mehr „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit“ zu erreichen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat nun diese gewünschte Reform auf den Weg gebracht. So soll es künftig in der Kommission keine Mitgliedschaft auf Lebenszeit mehr geben, sondern nur noch befristete Amtszeiten. Unter den Mitgliedern sollen nun auch ein oder zwei Persönlichkeiten des jüdischen Lebens sein. Außerdem wird Geld bereit gestellt, um in Zweifelsfälle auch externe Gutachten in Auftrag geben zu können.


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