Leon Löwentraut gewinnt Plagiatsprozess
Das Landgericht Düsseldorf billigte dem Maler Leon Löwentraut 26.000 Euro an Schadenersatz zu für drei Bilder von ihm, die ein anderer Maler ohne Löwentrauts Einwilligung kopierte, in eigenem Namen signierte und verkaufte.
Der andere Künstler berief sich darauf, lediglich „Privatkopien“ zu „Übungszwecken“ angefertigt zu haben, doch das Gericht sah darin eine Verletzung von Löwentrauts Urheberrecht und verurteilte den Prozessgegner. Der „Gesamteindruck der Bearbeitungen“ stimme „mit den Originalen überein – eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten“ sei „nicht zu erkennen.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 12 O 156/24).