Leitfaden zum Kulturgutschutzgesetz veröffentlicht
Im Februar 2019 gab Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, einen Leitfaden zum 2016 beschlossenen Kulturgutschutzgesetz KGSG heraus. Der Leitfaden erläutert insbesondere die Einfuhrregeln und Sorgfaltspflichten. Wesentlicher Punkt des KGSG ist die „Grundregel“, dass „Kulturgut, das seinen Herkunftsstaat illegal verlassen hat, auch nicht legal nach Deutschland eingeführt werden kann“. Innerhalb des EU-Binnenmarkts kann allerdings der Zoll nur „die Einfuhren aus einem Drittstaat, nicht aber die Verbringung innerhalb des Binnenmarktes überwachen“. Der „Verdacht einer zweifelhaften Herkunft“ läge z.B. nahe „bei einem Wunsch nach Barabwicklung über 5.000 Euro“ oder bei „Abwicklung des Kaufes auf einem Autobahnparkplatz“, so die Erläuterung im Leitfaden. Doch dann müsse der Kunsthändler im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht lediglich „eine Überprüfung dieses Verdachts“ vornehmen; eines „Nachweises einer lückenlosen Provenienz des Kulturgutes“ bedürfe es indessen nicht, denn die Prüfung stünde „unter dem Vorbehalt des zumutbaren Aufwandes“. http://www.bvdg.de