Kunsthalle Rostock: Wiedereröffnung und neue Rechtsform
Die Kunsthalle Rostock wurde 1968/69 erbaut und war damit der einzige Neubau eines Kunstmuseums in der DDR. Seit 2020 wird der Hauptbau kernsaniert.
Ende 2023 läuft der Betreibervertrag mit dem Verein pro kunsthalle e.V. ohne die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung aus. Die Bürgerschaft beschloss, eine neue Rechtsform zu wählen, nämlich den einer gemeinnützigen GmbH. Diese führt ab dem 1. Januar 2024 den Betrieb weiter und erhält dafür von der Stadt einen jährlichen Zuschuss. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bleibt Eigentümerin der durch sie erworbenen Sammlung und Rechte. Die Kulturgüter des Vereins pro kunsthalle e.V. gehen auf die Stadt über. www.kunsthallerostock.de