Kunstfonds: Sonderförderprogramm "Ukraine"
Der Deutsche Bundestag bewilligte einen Sonderhaushalt „Ukraine“. Aus diesen Mitteln wird ein Residenzprogramm für Künstlerinnen und Künstler aus der Ukraine finanziert. Der Etat umfasst insgesamt 500.000 Euro. Antragsberechtigt sind Künstlerhäuser, Atelierhäuser, Kunstvereine, Kommunen und Einrichtungen des Kunstbetriebs, die in Deutschland Unterkunft und Arbeitsmöglichkeit für seit Kriegsbeginn aus der Ukraine Geflüchtete aus dem Bereich der bildenden Kunst bieten. Die Künstlerinnen bzw. Künstler erhalten ein Stipendium von 1.500 Euro/Monat. Die geförderten Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale von bis zu 1.000 Euro für künstlerische Betreuung und Betriebskosten. Der Bewilligungszeitraum ist vom 1. September bis zum 31. Dezember 2022. Bei kürzerer Residenzlaufzeit verkürzt sich der Bewilligungszeitraum entsprechend. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2022. Anträge sind an die Stiftung Kunstfonds zu richten. Kontakt für Anträge: Claudia Rümmele, E-Mail: antrag@kunstfonds.de