Kunstförderung in Sachsen
Bis zum 1. März 2021 können bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Anträge auf Projektförderung für das 2. Halbjahr 2021 gestellt werden. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, des Films, der Literatur, der Soziokultur, der Industriekultur sowie spartenübergreifend. Wichtig ist u.a. auch eine überregionale Bedeutsamkeit von Projekten neben einer „herausragenden künstlerischen Qualität“ und einem „deutlichen inhaltlichen Profil“ aufweisen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. „Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren. Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten sind auf der Webseite der Kulturstiftung abrufbar:“ http://www.kdfs.de/foerderung/projektfoerderung