Kulturgutverluste
Vor wenigen Tagen kam im Berliner Bundeskanzleramt der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Das Zentrum fasst die Arbeit der Magdeburger Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und der Berliner Arbeitsstelle für Provenienzforschung zusammen. Der Stiftungsrat besteht aus 15 Mitgliedern aus dem Kreis der Stifter, in dem Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände vertreten sind. Mit dieser Bündelung der Aufgaben erhofft man sich eine bessere Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998. Das Abkommen verpflichtet Deutschland und weitere Staaten dazu, von den Nationalsozialisten geraubte Kunstwerke an ihre rechtmäßigen Besitzer oder deren Erben zurückzugeben.