Kulturgutschutzgesetz weiter umstritten
Die Münchener Pinakothek der Moderne plant für 2018 eine Paul Klee-Ausstellung und bekam eine Absage eines Leihgebers: dieser begründete seine Entscheidung explizit mit der Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes. Auch in anderen Museen befürchten Direktoren und Kuratoren, dass der Umgang mit verunsicherten Sammlern schwieriger wird. Viele fürchten einen Wertverlust, wenn ihre Sammlerstücke zum nationalen Kulturgut erklärt und dann nicht mehr ohne weiteres ins Ausland verkauft werden dürfen. Anders denkt darüber hingegen der Berliner Sammler Axel Haubrok, der in einem Interview erklärte: „…von der Sache her finde ich es richtig, darauf zu achten, welche Kunst ins Ausland geht. Beispielsweise der RAF-Zyklus von Gerhard Richter, der im MoMA in New York ist. Klar kann man sagen, jetzt können die in New York was über die deutsche Geschichte lernen. Aber vielleicht wäre für die Deutschen die Auseinandersetzung mit dieser Zeit noch wichtiger…“