Künstlersozialkasse hebt Verdienstgrenze an
Bis Ende 2021 hebt die Künstlersozialkasse KSK die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, auf 1.300 Euro pro Monat an. Bis zu diesem Betrag bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt. Der Hintergrund: weil viele Freischaffende mit ihrer Kunst in der Pandemiekrise weniger verdienen, erreichen sie oft nicht das erforderliche Mindesteinkommen und zahlen auch weniger in die KSK ein. Außerkünstlerische Tätigkeiten als Nebenerwerb wie z.B. Taxifahren etc. werden nämlich normalerweise von der KSK bei der Zusammenstellung der Einkünfte nicht berücksichtigt. „Diese andere… Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische… Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt“, erläutert der Deutsche Kulturrat. Die Künstlersozialkasse erhält 2022 zur Stabilisierung der Abgabe weitere 84, 5 Mill. Euro, um fehlende Einnahmen auszugleichen. http://www.ksk.de
Dazu in Band 274 erschienen: