Künstlersozialkasse: Abgabesatz bleibt stabil
Ursprünglich sollte der Abgabesatz der Verwerter künstlerischer Leistungen für die Künstlersozialkasse KSK im Jahr 2021 auf 4,4% erhöht werden. Doch dann ruderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zurück. Der Abgabesatz bleibt vorerst doch weiterhin auf dem Niveau von 2020, nämlich 4,2%. Zudem kündigte die Bundesregierung an, die „pandemiebedingten Defizite der Künstlersozialkasse durch einen außerordentlichen Entlastungszuschuss i.H. von 23 Mio. Euro im Jahr 2021“ aufzufüllen. Wer freiberuflich eine „künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend“ ausübt, ist in der KSK gesetzlich pflichtversichert und zahlt dafür den halben Beitragssatz (bei der Krankenversicherung ca. 7, 3 Prozent und bei der Rentenversicherung ca. 9,3 Prozent des Jahresarbeitseinkommens). Diese Regelung entspricht dem „Arbeitnehmeranteil“ in anderen Wirtschaftszweigen. Die andere Hälfte analog zum „Arbeitgeberanteil“ übernimmt die KSK, die dafür einen Zuschuss vom Bund erhält und die Verwerter wie Galerien, Verleger etc. zur Kasse bittet. Bemessungsgrundlage für die Abgabe dieser Verwerter sind „alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.“ Infos:
https://www.kuenstlersozialkasse.deMessen 26/21