Künstlernachlässe
Markus Lüpertz hat einmal erklärt, wenn ein Künstler schon zu Lebzeiten berühmt sei, dann sei die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass er dies auch später noch nach seinem Ableben bliebe. Doch nur ein Bruchteil der zeitgenössischen Künstler hat einen Bekanntheitsgrad wie Georg Baselitz oder Pipilotti Rist: die Mehrheit muss sich grämen, dass eines Tages ignorante missratene Erben den künstlerischen Nachlass auf dem Dachboden vergammeln lassen, dem Flohmarkt oder gar einer Entrümpelungsfirma überantworten. Damit dies nicht geschieht, haben einige Bundesländer oder Stiftungen Archive eingerichtet, in denen der Nachlass aufbewahrt und betreut werden kann. Allerdings ist die Nachfrage größer als das Platzangebot, und die Archivare sind in der Regel auch wählerisch. Die Berliner Akademie der Künste führt zusammen mit dem Künstlerverband am 12. Dezember 2015 ein Symposion zum Umgang mit Künstlernachlässen durch. Bestehende Initiativen stellen sich vor, behandelt werden auch erbschaftsrechtliche Aspekte. Anmeldung unter info@bbk-bundesverband.de