Künstler wegen Waffengesetz verurteilt
Peter Zizka, in Frankfurt/Main und Berlin lebender Konzeptkünstler und Designer, wurde vom Amtsgericht Frankfurt wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro auf Bewährung und einer Geldbuße von 1.000 Euro, zahlbar an einen Kunstverein, verurteilt. Wie die „Hessenschau“ berichtete, hatte der Künstler im Reisegepäck „ein Kunstwerk,… das zum Großteil aus einem nachgemachten Schlagring besteht“, in Kombination mit einem Plätzchenausstecher für Weihnachtsgepäck. Der Künstler, der in seinen Arbeiten schon mehrfach das Thema Waffenexporte aufgegriffen hat, wollte mit diesem Objekt (Titel: „Schlagende Verbindung“) den kommerziellen Weihnachtsrummel ironisieren und zu einem „Diskurs zwischen heiler Welt und der von Gewalt geprägten globalen Welt“ beitragen, doch der Richter sah das anders und befand, dass er „das Ding jedenfalls nicht im Gesicht haben“ wolle und belehrte den Künstler, vor der Mitnahme auf eine Reise hätte er beim Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung einholen müssen. Künstler Zizka ist laut „Hessenschau“ mit dem Urteil „nicht zufrieden“, denn das Gericht habe seine Argumentation zugunsten der Kunstfreiheit ignoriert.
Dazu in Band 215 erschienen: