Koloniales Kulturgut: erster politischer Beschluss
Die Kulturminister der Länder, Vertreter des Bundes und der kommunalen Spitzenverbände einigten sich auf ein Papier mit dem Namen „Erste Eckpunkte“ zum Umgang mit Kulturgütern aus den ehemaligen Kolonien. In der Präambel heißt es dazu: „Deutschland erkennt die Bedeutung von Kulturgütern für die kulturelle Identität der Herkunftsstaaten und den betroffenen Zivilgesellschaften an.“ Bei der Rückgabe an die Herkunftsländer haben menschliche Überreste Vorrang, ebenso Objekte, die durch die seinerzeitige Kolonialherrschaft nach Deutschland verbracht wurden. Das gilt für Gegenstände, deren Aneignung in einer Weise erfolgte, die juristisch wie ethisch heute nicht mehr vertretbar ist. Deutsche Museen sollen ihren Bestand selbständig überprüfen, welche Exponate für eine Rückgabe in Frage kommen. Geplant ist außerdem eine enge Kooperation mit Fachleuten aus den Herkunftsländern, Deutschlands und Europas.