Klimaproteste: Haft- und Geldstrafen

30. September 2024 · Kulturpolitik

Zwei Aktivistinnen der britischen Klimaprotestbewegung „Just stop oil“ hatten im Oktober 2022 in der Londoner National Gallery van Goghs „Sonnenblumen“-Gemälde (1888) mit Tomatensuppe beworfen.

Dafür verurteilte ein Gericht die zwei Aktivistinnen fast zwei Jahre später wegen Sachbeschädigung: die eine Aktivistin zu 24 und die andere zu 20 Monaten Haft. Bei der Attacke war der Rahmen des durch ein Glas geschützten Bildes beschädigt worden. Nur Stunden nach der Urteilsverkündung wurden in der National Gallery erneut zwei van Gogh-Werke mit Suppe beworfen. Die Polizei nahm zwei Frauen und einen Mann fest. In Deutschland legten zwei Verurteilte, die sich aus Protest gegen die Klimapolitik in Dresden an den Rahmen der „Sixtinischen Madonna“ von Raffael geklebt hatten, gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro Widerspruch ein und hatten damit einen Teilerfolg: die Strafe beträgt nunmehr nur noch je 30 Tagessätze à 20 Euro, mithin 600 Euro. Es folgte dann noch in derselben Sache eine Zivilklage des Freistaats Sachsen auf Schadensersatz von 10.931 Euro. In diesem Verfahren einigte man sich jetzt auf einen Vergleich: Die Aktivistin und ihr Mitstreiter müssen bis März 2025 zusammen nur noch 5.500 Euro Schadensersatz gezahlt haben.

Dazu in Band 215 erschienen:


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