Klage abgewiesen
Das Düsseldorfer Landgericht wies im Streit um die Herausgabe von 400 Druckgrafiken des 2007 gestorbenen Künstlers Jörg Immendorff die Klage einer 39jährigen Künstlerin gegen einen Galeristen ab. Sie hatte behauptet, die Kunstwerke vor Jahren ihrem Mann abgekauft zu haben, der damals Mitinhaber der Düsseldorfer Galerie war. Aus Sicht der Richterin konnte die Frau den Kauf jedoch nicht nachweisen, weshalb die Klage als „unbegründet“ abgewiesen wurde. Immerhin hat das Konvolut einen Schätzwert von rund 300 000 Euro. Die Werke verbleiben weiter bei dem Galeristen (Az: 7 O 13/14).