Kiew: Dieb von Banksy-Bild angeklagt

4. Januar 2023 · Kulturpolitik

Der Street Art-Künstler Banksy hatte in Kiew und in mehreren Vororten der Stadt Graffiti an Hauswänden hinterlassen und via Instagram auch deren Echtheit bestätigt. Die Kiewer Polizei nahm acht Männer fest, die dabei beobachtet wurden, wie sie eines dieser Bilder im Vorort Hostomol aus der Wand schnitten. Das Bild zeigt eine Frau im Morgenmantel, mit Lockenwicklern, Gasmaske und Feuerlöscher. Es wurde von der Polizei beschlagnahmt; der Generalstaatsanwalt leitete gegen einen Mann ein Verfahren wegen „Diebstahls unter Kriegsrecht“ ein. Ihm drohen bis zu zwölf Jahre Haft. Die anderen Männer, die er hinzu gezogen hatte, um das Wandbild zu demontieren, hätten nichts von seinen Absichten gewusst, das Werk gewinnbringend zu verkaufen. Er habe sie getäuscht, indem er ihnen vorspiegelte, über alle Genehmigungen zur Entfernung des Wandbildes zu verfügen. Banksy selbst hatte den Kunstmarkt immer wieder konterkariert, u.a. mit einem Bild, das sich nach einer Auktion durch einen Automatismus zerschredderte. Gleichzeitig aber erzielen seine Arbeiten im Kunsthandel durchaus hohe Preise, so 2021 in zwei Fällen 200.000 und 2 Mill. britische Pfund. Das ukrainische Kulturministerium prüft nun, was mit dem beschlagnahmten Werk geschehen soll, d.h. wem es eigentlich gehört. In Deutschland wäre laut WDR die Rechtslage eindeutig – denn bei „aufgedrängter Kunst“ gilt: „Weil der Hausbesitzer keine Erlaubnis für die Bemalung seines Eigentums gegeben hat, kann er damit zunächst einmal verfahren wie er möchte. Er kann das Kunstwerk zerstören – und nach Ansicht der allermeisten Juristen sogar verkaufen.“

Dazu in Band 259 erschienen:


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