Keine Ermittlungen gegen Verantwortliche der documenta fifteen

14. August 2024 · Kulturpolitik

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel, keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche oder Kunstschaffende der documenta fifteen wegen Volksverhetzung und Beleidigung aufzunehmen.

2022 hatte es während der Kasseler Kunstschau Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke „People’s Justice“ des Kollektivs Taring Padi sowie des Werks „Guernica Gaza“ der Gruppe Eltiqa gegeben. 25 Personen hatten daraufhin Strafanzeige erstattet. Diese hatten sich neben den Künstler*innen auch gegen Organisator*innen der Ausstellung Kurator*innen und politisch Verantwortliche, darunter vor allem den damaligen Kasseler Oberbürgermeister Christian Geselle, gerichtet. Die Kasseler Staatsanwaltschaft sah jedoch keinen „Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat”. Mehrere Beschwerden gegen diese Einschätzung verwarf die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt jetzt, denn es sei nach eingehender Prüfung klar, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft der Sach- und Rechtslage entspreche.

Dazu in Band 283 erschienen:


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