Kassel: „bauhaus / documenta – vision und marke“
Als in den 1990er Jahren ein Kasseler Gastronom einen „Documenta-Eisbecher“ auf die Speisekarte setzte, ließ der damalige Documenta-Geschäftsführer Bernd Leifeld ihm das verbieten, denn der Name „Documenta“ ist markenrechtlich geschützt. Demonstrativ haben die hessischen Politiker auch die Ortsschilder am Stadtrand mit „Documenta-Stadt Kassel“ beschriftet. Wer zuerst eine Marke anmeldet, darf den Namen beanspruchen – 1960 tat dies die Baumarktkette „Bauhaus“. Dagegen klagte 1971 das Bauhaus-Archiv, das die Geschichte der legendären Kunstschule dokumentiert, unterlag damit aber vor Gericht. Walter Gropius, der Bauhaus-Gründer, hatte eine juristische Absicherung der Namensrechte in den 1920er Jahren versäumt. Um „bauhaus / documenta – vision und marke“ geht es in einer Sonderausstellung in der Neuen Galerie Kassel vom 24. Mai bis zum 8. September 2019. „Die Schau betrachtet wechselseitig ihre Ideen, Ideale und Visionen. Ein Parcours aus Themenfeldern diskutiert Fragestellungen wie »Anfänge und Gründe – warum sich auf Kunst und Kultur beziehen?«, »Lokalität und Globalität – wie weit reichen Kunst und Kultur?«, »Autorität und Krise – wer entscheidet?« oder »Rezeption und Klischee – Ambivalenzen von Marken«. In der Ausstellung werden die strategischen und systematischen Gemeinsamkeiten der Entstehung von Marken, aber auch die Unterschiede von Bauhaus und documenta herausgestellt….“ www.documenta-archiv.de/bauhaus-documenta
Dazu in Band 260 erschienen: