Jahressteuergesetz: Erleichterungen für den Kunstmarkt
Vor zehn Jahren wurde die Mehrwertsteuer-Ermäßigung für Galerien aufgrund einer EU-Richtlinie in Deutschland abgeschafft. Nun ist ein ermäßigter Steuersatz wieder möglich.
Lange mussten Galerien auf den Verkaufspreis eines Kunstwerks 19 Prozent Mehrwertsteuer aufschlagen; für Kunstschaffende selbst galten aber weiterhin nur 7 Prozent. Der BVDG Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler empfand dies als ungerecht und setzte sich für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Galerien ein. Auf Initiative Deutschlands wurde die alte EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie „nach langem Ringen” nun geändert: „Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wurden in den Katalog derjenigen Güter aufgenommen, die prinzipiell begünstigt werden dürfen. Diese Möglichkeit wurde nun in deutsches Steuerrecht umgesetzt und gilt somit ab Januar 2025.“ Künftig müssen also auch Galerien nur 7 Prozent MWST aufschlagen.
Dazu in Band 274 erschienen: