ifa-Auslandsförderung
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt, kann beim ifa-Institut für Auslandsbeziehungen eine Förderung für ein konkretes Ausstellungsprojekt im Ausland beantragen, und zwar in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen.
Das ifa übernimmt notwendige Ausgaben, die für „Reisen und Aufenthalt, Transport und Mietkosten für technisches Equipment zur Realisierung der Ausstellung“ entstehen. Mit der Bewerbung müssen eine Einladung seitens einer Institution im Ausland vorgelegt werden sowie „drei Vergleichsangebote für Reise- und Transportkosten sowie gegebenenfalls für Mietkosten technischer Geräte zur Präsentation der Ausstellung“. Nächste Deadline ist der 31. Januar 2024. Kontakt: ifa – Institut für Auslandsbeziehungen, Ausstellungsförderung, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart . Infos zur Bewerbung: https://www.ifa.de/foerderungen/ausstellungsfoerderung/