Hausdurchsuchungen beim Zentrum für Politische Schönheit
Beamte des Landeskriminalamts LKA Berlin (Abteilung Staatsschutz) durchsuchten mehrere Wohnungen des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS). “Im Durchsuchungsbeschluss bezieht sich der Richter des Amtsgerichts Tiergarten auf § 269 StGB.” Nach Angaben des ZPS stehen die Ermittlungen in Zusammenhang mit der ZPS-Aktion “Flyerservice Hahn” während des Wahlkampfes. Dazu fasste der Berliner „Tagesspiegel“ zusammen: „Mit einer Fake-Firma namens ‘Flyerservice Hahn’ hatte das Künstlerkollektiv die AfD getäuscht und als Dienstleister angeboten, Werbematerial für die Partei zu verteilen. Doch das landete stattdessen im Müll.“ Die Partei hatte dem angeblichen Flyerservice tatsächlich auch 72 Tonnen Werbematerial überlassen. „Die Fantasie-Firma soll der AfD die Leistung aber nicht in Rechnung gestellt haben – deshalb wird auch nicht wegen Betrugs und Urkundenfälschung ermittelt“, schreibt der „Tagesspiegel“. Die Anwälte des ZPS weisen die Anschuldigungen daher zurück: “Die erhobenen Vorwürfe wirken vorgeschoben, die Anschuldigungen reichen vermutlich nicht einmal für eine Klageerhebung aus.“
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Dazu in Band 232 erschienen: