Harald Naegeli: außergerichtliche Einigung

5. Juni 2018 · Personalien

Harald Naegeli, 78-jähriger Pionier der Street Art, hatte wieder Ärger mit der Schweizer Justiz. Während z.B. sein „Kölner Totentanz“ (1980) auf dem zugemauerten Portal der Cäcilienkirche vom Kölnischen Kunstverein 1989 erneuert und damit musealisiert wurde und heute zum Komplex des Kulturzentrums am Neumarkt gehört, gab sich die Stadt Zürich indessen wesentlich strenger und verklagte den Sprayer erneut wegen Sachbeschädigung, weil er 2012 und 2013 seine Strichmännchen im öffentlichen Raum gesprayt hatte. 1981 hatte ihn ein Züricher Gericht gar zu einer Haftstrafe verurteilt, von der er sechs Monate absitzen musste. Jetzt regte der Richter eine außergerichtliche Einigung an: Naegeli musste der Stadt Zürich ein Kunstwerk überlassen. Damit seien „die Ansprüche getilgt“, teilte die Stadt mit.


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