Hamburger Kunsthalle: Provenienzforschungsprojekt abschlossen - Erben verzichten auf Anspruch

Die Stiftung Hamburger Kunstsammlungen und die Hamburger Kunsthalle haben ein Provenienzforschungsprojekt abgeschlossen, das durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste unterstützt wurde. Das Ergebnis: die Nachkommen des Sammlers Georg Tillmann (1882-1941) haben berechtigte Ansprüche auf die Rückgabe von zwei Kaminfiguren des Künstlers Gustav Heinrich Wolff (1886-1934).
Die Erben haben sich jedoch dazu entschieden, auf den Anspruch zu verzichten. Urenkel Hugo Tilman: „Wir sind dankbar für die Recherchearbeit […] und ihre Bestätigung, dass die Skulpturen rechtswidrig genommen wurden. Was diesen Fall betrifft, sind wir überzeugt, dass unser Urgroßvater gewollt hätte, die Skulpturen in Hamburg weiterhin öffentlich auszustellen“. Eine Gedenktafel in der Kunsthalle weist nun auf die Herkunftsgeschichte hin. Georg Tillmann hatte die beiden Skulpturen 1925 bei dem Künstler in Auftrag gegeben. Als Juden immer mehr angefeindet wurden, verließen Dorothy und Georg Tillmann schon 1932 Deutschland. Ohne deren Wissen und Erlaubnis nahm Alice Sauerlandt, Ehefrau des Kunsthistorikers und Direktors des Hamburger Museums für Kunst und Gewerbe, die Skulpturen an sich und stellte sie 1936 der Hamburger Kunsthalle als Leihgabe zur Verfügung. Sie behauptete, Tillmann habe verfügt, im Falle eines Verkaufs den Erlös der Witwe des Bildhauers Wolff auszuhändigen. Doch als Sauerlandt die Skulpturen 1958 tatsächlich über eine Galerie an die Stiftung zur Förderung der Hamburgischen Kunstsammlungen verkaufte, ging die Witwe leer aus. Die beiden Arbeiten befanden sich seitdem als Dauerleihgabe in der Hamburger Kunsthalle und können durch die großzügige Geste der Nachkommen dort verbleiben.
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