Haftstrafen
Zu Haftstrafen von 8 bis 9 Jahren verurteilte ein Gericht in Taschkent Mitarbeiter eines staatlichen Kunstmuseums Usbekistans, die aus dem Museumsbestand mehr als 25 Werke durch Fälschungen ersetzten und die Originale verkauften. Über die Höhe des Schadens und den verbleib der Originale wurden keine Anhaben gemacht.