Guggenheim-Sammlung: Klage abgewiesen

7. Oktober 2015 · Kulturpolitik

Während im 1939 eröffneten Guggenheim-Museum in New York die Sammlung von Solomon R. Guggenheim und seiner Gattin Hilla von Rebay anfangs als ein Zentrum der abstrakten Kunst galt und später durch Zukäufe um andere Positionen der Klassischen Moderne erweitert wurde, ging deren Nichte Peggy Guggenheim (1898-1979) als Sammlerin eigene Wege: sie kaufte in den 1930er Jahren u.a. Werke von Salvador Dali, Wolfgang Paalen oder Marcel Duchamp und eröffnete in London eine Galerie mit Arbeiten von Jean Cocteau. Im Sommer 1941 ermöglichte sie dem Maler Max Ernst aus Frankreich die Ausreise in die USA; einige Monate später heirateten beide in New York; die Ehe wurde jedoch 1946 geschieden. Als sie die Einladung erhielt, ihre Sammlung auf der Biennale von Venedig vorzustellen, erwarb sie dort 1949 einen Palazzo, in dem noch heute das Museum Peggy Guggenheim Collection untergebracht ist. Etwa zehn Jahre vor ihrem Tod entschloss sie sich, die Sammlung und den Palazzo der Solomon R. Guggenheim Foundation zu vermachen, und dagegen versuchten ihre Nachfahren mehrfach juristisch vorzugehen. Streitpunkt ist die Form der Sammlungspräsentation in Venedig: während die Stiftung dafür keinerlei Vorgaben sieht, monieren die Nachfahren, Peggy Guggheims Sammklung werde zusehends aus dem Palazzo gedrängt und die Aktivitäten dort seien immer kommerzieller geworden. Doch eine entsprechende Klage wies kürzlich ein Berufungsgericht in Paris erneut ab – die Verantwortung für das Erbe nimmt weiterhin die Solomon R. Guggenheim Foundation wahr.  


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