Gesetzentwurf zur Erleichterung von Ansprüchen auf NS- Raubgut vorgestellt
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellten einen Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vor, der Ansprüche auf Herausgabe von NS-Raubgut rechtlich stärken soll.
In der NS-Zeit wurden schätzungsweise 600.000 Kunstwerke gestohlen, unrechtmäßig beschlagnahmt oder aus einer vom Regime herbei geführten Zwangslage verkauft, oft unter Wert. Wer emigrieren wollte, durfte nur wenig Bargeld mitnehmen und musste seine Kunstsammlung oft verkaufen, um die „Reichsfluchtsteuer“ aufbringen zu können. Bei vielen Werken ist auch 80 Jahre nach dem Ende der NS-Zeit der Verbleib unklar. Die Nachkommen der Betroffenen sollen nach dem neuen Gesetzentwurf nun leichter Auskunft erhalten können, wenn Kunstobjekte in den Verkehr gebracht werden, die seinerzeit verfolgungsbedingt entzogen wurden. Unabhängig vom Wert sollen Auskunftsansprüche in Streitfällen künftig direkt bei einem Landesgericht verhandelt werden.