Gerichtsurteil über Tanzsendung
22.225 Euro an Beiträgen wollte die Künstlersozialkasse KSK vom Sender RTL bzw. der Produktionsfirma ITV für die Tanzdarbietungen in der Sendung „Let’s dance“. ITV wehrte sich dagegen vor Gericht mit der Begründung, die Tänzer seien keine Künstler, sondern Leistungssportler. Was in der Sendung gezeigt werde, sei Tanzsport wie bei Turnieren. Das Gericht gab der Produktionsfirma recht: nur weil die Sendung den Charakter einer Unterhaltungsshow habe, seien die Tänzer nicht als Künstler einzustufen. In ähnlichen Fällen hatten Gerichte auch schon geurteilt, dass Begräbnisredner mit dem Vortragen eines standardisierten und nur minimal mit den Daten des Verstorbenen abgewandelten Textes oder karnevalistische Büttenredner, die lediglich bekannte Witze aneinander reihen, keine Künstler sind (AZ.: B 3 KS 1/17).