Gerichtsurteil über Kunstaktion in Kirche
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte in einem Revisionsverfahren ein Urteil des örtlichen Amtsgerichts gegen den Künstler Alexander Karle. Dieser hatte im Juli 2017 auf dem Altar einer Kirche 26 Liegestütze gemacht und war dafür wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig; über ein Strafmaß muss das Amtsgericht entscheiden. Das OLG ging in der Bewertung des Vorfalls sogar über das erstinstanzliche Urteil hinaus und sah im Vorgehen des Künstlers auch eine Störung der Religionsausübung. In der Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin: „Die Kunstfreiheit ist zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet“.