Gerichtsurteil: Mahnmal neben Höcke-Grundstück ist Kunst

23. März 2018 · Kulturpolitik

Das Berliner Holocaust-Mahnmal ist ein Kunstwerk, und dies gilt nicht nur für das Original „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ von Peter Eisenman, das 2005 eingeweiht wurde, sondern auch für die Parodie in einer verkleinerten Version mit nur 24 Stelen, die das Zentrum für politische Schönheit 2017 in Bornhagen auf dem Nachbargrundstück des AfD-Politikers Björn Höcke errichtete. So urteilte jedenfalls das Landgericht Köln und wies eine Klage Höckes ab: Schon die „Idee als solche“, einem Kritiker des Berliner Mahnmals wie Höcke „gerade das Abbild eines solchen“ quasi „vor die Nase zu setzen“, sei durch das Grundrecht der Kunstfreiheit geschützt und daher „aus künstlerspezifischer Sicht und aufgrund des dadurch ausgehenden Wirkbereichs als Kunst … anzusehen“. Das Gericht bescheinigte den Zentrum-Aktivisten, es spräche „viel dafür“, dass ihre Darstellung des Denkmals „schon das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist und aufgrund der klassischen künstlerischen Darstellungsform schon Kunst darstellt.“ Höcke, der in seiner Dresdner Rede das Berliner Mahnmal angegriffen hatte, fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt und wollte mit der Klage gegen die Verbreitung von Bildern im Internet vorgehen; doch nach diesem Urteil darf das Zentrum für politische Schönheit weiterhin Videos von seiner Kunstaktion veröffentlichen. Nur Aufnahmen, auf denen Höcke selbst z.B. am Fenster seines Hauses zu sehen wäre, dürfen nicht verbreitet werden.


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