Gerichtsurteil: Kunsthalle Mannheim durfte Kunstwerk vernichten
Im Rechtsstreit zwischen der Künstlerin Nathalie Braun Barends und der Kunsthalle Mannheim fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil. Die Künstlerin hatte geklagt, weil bei einem umfassenden Um- und Neubau der Kunsthalle zwei Installationen von ihr entfernt und damit vernichtet wurden. Das Gericht betonte, zwar schütze das Urheberrecht einen Künstler vor Verfälschung (Entstellungsverbot) oder Vernichtung seiner Werke, aber bei Bauvorhaben könnten dennoch „Interessen des Eigentümers“ diesem Schutzanspruch entgegen stehen. In einem solchen Fall der Rechtsgüterabwägung gingen dann die Interessen des Bauherrn an einer Neugestaltung vor (Az. I ZR 98/17u.a.). Ob der Künstlerin indessen noch eine restliche Vergütung in Höhe von 66.000 Euro zusteht, muss nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe neu verhandelt werden.