Gericht stellt Fahrenkamp-Villa unter Denkmalschutz

13. Februar 2021 · Kulturpolitik

Emil Fahrenkamp (1885-1966) profilierte sich in den 1920er Jahren als Architekt der Neuen Sachlichkeit. Sein bekanntester Bau ist das Berliner Shell-Haus, errichtet 1930-32. Fahrenkamp war von 1937 bis 1946 Leiter der Düsseldorfer Kunstakademie – den Posten hätte er wohl kaum bekleiden dürfen, wenn in der NS-Zeit Zweifel an seiner Linientreue bestanden hätten. Er baute 1937/38 die Hermann-Göring-Meisterschule für Malerei in Kronenburg (Eifel) und durfte 1940 Schloss Rheydt zu einem Gästehaus für den Propagandaminister Joseph Goebbels umgestalten. 1948 wurde er zwar als „entnazifiziert“ eingestuft, doch die Alliierten hatten ihm seine Professur aberkannt. Die von Fahrenkamp 1957 erbaute Villa „Landhaus Schulz“ in Ratingen-Hösel wollte die Stadt Ratingen jetzt unter Denkmalschutz stellen. Dagegen klagte der jetzige Eigentümer Guido Arens. Sein Anwalt Gerd-Ulrich Kapteine erklärte gegenüber dpa: „Wir sind der Meinung, dass der Denkmalschutz auch eine historisch-moralische Komponente hat. Hier wird ein Nachkriegsbau des Bauherren von Goebbels und Göring zum kulturellen Erbe erhoben.“ Der Garten und der Swimming Pool seien nicht denkmalwürdig, wohl aber die Villa selbst, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies die Klage von Arens ab. Es müssten ja nicht nur „positive“ Bauten für die Nachwelt erhalten werden, hieß es zur Begründung, denn sonst wäre ja nicht auch ein Wachgebäude an der ehemaligen innerdeutschen Grenze geschützt worden: Das Denkmalrecht sehe keinen Ausschluss aus politisch-moralischen Gründen vor. Guido Arens kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Dazu in Band 1 erschienen:


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