Gericht entschied im Streit um Erbe von Franz West
Wie die Wiener Zeitung „Der Standard“ berichtete, entschied der Oberste Gerichtshof im Streit um den Nachlass des Künstlers Franz West (1947-2012), dass die Franz-West-Privatstiftung die Verwaltung übernimmt und damit den letzten Willen des Künstlers umsetzt.
Vorstand der Stiftung, die Franz West kurz vor seinem Tod gründete, ist Roland Grassberger, ein Neffe von ihm. West hatte 2011 die Scheidung von seiner Ehefrau eingereicht, „doch dazu war es nicht gekommen“. Nach Wests Tod 2012 focht die Witwe die testamentarische Verfügung an: es geht laut „Der Standard“ „um 270 der Stiftung zugewendete Kunstwerke mit einem kolportierten Wert von gut 50 Millionen Euro, weiters um Verwertungs- und Werknutzungsrechte sowie um Tantiemen aus der Produktion posthumer Möbelobjekte oder auch um die Folgerechtsgebühren, die seit Wests Tod 70 Jahre lang für jeden einzelnen Verkauf von einem seiner Werke anfallen (werden).“ Nach dem Urteil des OHG zugunsten der Stiftung bleibt der Familie jetzt allerdings nur noch die Möglichkeit, aus dem Erbe einen Pflichtteil einzuklagen, doch als „Knackpunkt könnte sich dabei die Verjährung erweisen. Demnach könnten die Kinder ihre Pflichtteilsansprüche zehn Jahre nach dem Tod des Erblassers möglicherweise zu spät geltend zu machen versucht haben“.
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