Galeristenehepaar König scheitert erneut vor Gericht
Nachdem das Galeristenehepaar Johann und Lea König bereits mit einer Klage, vor dem Landgericht Hamburg gegen die Verbreitung des Romans “Innerstädtischer Tod” von Christoph Peters scheiterten, hat nun der Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in einem Eilverfahren eine Beschwerde des Ehepaares König gegen dieses Urteil zurückgewiesen.
Das OLG befand, der Verlag sei durch die Kunstfreiheit geschützt. Zwar seien „Johann und Lena König aufgrund von Übereinstimmungen zwischen ihnen und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. „Dem Leser werde aber hinreichend deutlich, dass es sich insgesamt um ein Werk der Literatur und nicht um Schilderungen mit einem realen Hintergrund handele”. Die “Berliner Zeitung fasst zusammen: „Besonders die Hauptfigur, der Berliner Galerist Konrad Raspe, könne auf dem Galeristen Johann König basieren. Das Buch beschreibe angebliche sexuelle Belästigungen, Machtmissbrauch und moralisch fragwürdiges Verhalten, das dem fiktiven Charakter angelastet wird. König war 2022, in dem Jahr, in dem auch der Roman spielt, MeToo-Vorwürfen ausgesetzt und konnte sich in einem Verfahren gegen die Wochenzeitung Die Zeit erfolgreich gegen die Verbreitung wichtiger Teile dieser Vorwürfe wehren”.