Galerie Gmurzynska: Klage abgewiesen
In letzter Instanz wies das Oberlandesgericht Münster eine Klage der Züricher Galerie Gmurzynska gegen das Kölner Museum Ludwig auf Herausgabe an Informationen ab. Nach eigenen Angaben hat die Galerie an das Sammlerehepaar Ludwig etwa 400 Kunstwerke verkauft. Sie gehören zu einem insgesamt 600 Werke umfassenden Konvolut an russischer Avantgardekunst der Sammlung Ludwig, das 2011 als Schenkung an die Stadt Köln bzw. das Museum Ludwig überging. Die Galerie Gmurzynska monierte, bei der jetzigen Kölner Ausstellung “Russische Avantgarde im Museum Ludwig – Original und Fälschung” ginge es nur um die Frage, ob die Bilder echt seien, und dieser „Umgang mit mit der Sammlung ist für alle Beteiligten schade und wäre ihren großzügigen Stiftern sicher nicht recht gewesen.“ Dass das Museum der Galerie seine Informationen über die bisherigen Forschungsergebnisse in Sachen Echtheit vorenthielt, empfindet man bei Gmurzynska als „befremdlich“, und da die Galerie eine mögliche Rufschädigung befürchtete, hatte sie auf Herausgabe der Informationen geklagt. Das Oberlandesgericht Münster allerdings befand, das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gelte „nicht für Forschungseinrichtungen, womit der Gesetzgeber eine Gefährdung der vom Grundgesetz garantieren Freiheit von Wissenschaft und Forschung garantiert.“