Frankreich: Klage gegen Facebook abgewiesen

21. März 2018 · Kulturpolitik

Frédéric Durand, französischer Lehrer, scheiterte mit einer Zensurklage gegen Facebook. Der Lehrer hatte 2011 die Abbildung eines Gemäldes von Gustave Courbet „L’Origine du monde“ („Der Ursprung der Welt“, 1866) mit einem liegenden Frauenakt und deutlicher Wiedergabe des Genitalbereichs gepostet. Facebook hatte daraufhin das Nutzerkonto Durands gesperrt, da nach den Nutzerregeln des Jahres 2011 die Darstellung von Nacktheit tabu sei. Durands Anwalt führte hingegen aus, das Bild gehöre zu „Frankreichs Kulturerbe“. Auch das berühmte Gemälde „Die Freiheit führt das Volk“ von Eugène Delacroix (1830) fiel wegen einer nackten weiblichen Brust schon eine Viertelstunde nach dem Posting durch den Theaterregisseur Jocelyn Fiorina der Facebook-Zensur zum Opfer. Inzwischen lasse Facebook jedoch Nacktheit in solch kunsthistorischen Abbildungen zu, heißt es. Eine Schadenersatzklage des Lehrers in Höhe von 20.000 Euro wies ein französisches Gericht nach jahrelangem Rechtstreit ab, denn es sei nicht erwiesen, dass sein Konto nur aufgrund des Postings gelöscht wurde; zudem sei dem Kläger kein großer Schaden entstanden, da er ohne weiteres ein neues Konto hätte einrichten können.


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