Förderung von Werkverzeichnissen
In Deutschland lebende Kunstschaffende können bei der Stiftung Kunstfonds bis zum 31. März 2022 einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro für ein Werkverzeichnis beantragen. Das Werkverzeichnis muss dann bis zum 31. Dezember 2023 vorliegen. Gefördert werden Fremdhonorare, Sach- und Reisekosten, aber keine Druckkosten und keine Eigenhonorare. Kontakt: Stiftung Kunstfonds, Weberstr. 61, 53113 Bonn, hoeglinger@kunstfonds.de