Förderung von Werkverzeichnissen
Wer dauerhaft in Deutschland künstlerisch tätig oder Mitglied der VG Bild-Kunst/ BG I ist, kann bei der Stiftung Kunstfonds eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung eines Werkverzeichnisses bis maximal 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. https://www.kunstfonds.de/nl-details/details/ausschreibung-werkverzeichnung-in-2021-fuer-bildende-kuenstlerinnen-und-kuenstler/