Europäischer Gerichtshof entschied: Verlinkung ist zulässig
Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren über einen Lizenzstreit zwischen der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und der deutschen Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst an den Europäischen Gerichtshof EuGH verwiesen. Dieser sollte entscheiden, ob sogenanntes Framing von Inhalten im Internet eine öffentliche Wiedergabe nach EU-Recht sei. Der EuGH bejahte dies und entschied, dass das Verlinken urheberrechtlich geschützter Werke, auch in Form von Framing, grundsätzlich zulässig ist. Dies gilt allerdings nur, solange damit nicht technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Denn wenn der Rechtinhaber technische Schutzmaßnahmen gegen das Einbetten eingesetzt habe, dann müsse man eine Erlaubnis zum Verlinken einholen, da man ja sonst dem Rechteinhaber die Möglichkeit nähme, eine angemessene Vergütung für die Werknutzung einzufordern (AZ. C-392/19).