Empfehlung im Raubkunststreit um Grosz-Werke
Die Kunsthalle Bremen verfügt in ihrer Sammlung über zwei Gemälde des Künstlers George Grosz (1893–1959). Ob es sich dabei um NS-verfolgt bedingte Raubkunst handelt, war Grund für einen längeren Streit zwischen der Kunsthalle und den Grosz-Erben. Jetzt empfiehlt die „Beratende Kommission NS-Raubgut“ keine Restitution.
Ab 1923 wurde George Grosz von dem jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim vertreten. Die Zusammenarbeit endete 1931. Zu diesem Zeitpunkt hatte Grosz bei seinem Galeristen bereits Schulden im „niedrigen fünfstelligen Bereich“, heißt es. Zum Vergleich: 1931 betrug der monatliche Durchschnittslohn eines Arbeiters 192 Reichsmark. Ein Kilo-Laib Brot kostete damals 38 Pfennig. Beide, Grosz wie Flechtheim, wurden ab 1933 vom NS-Regime verfolgt und ins Exil gezwungen. Doch die Beratende Kommission gelangte zu der Entscheidung, dass George Grosz zur Begleichung seiner Schulden bei Flechtheim eines der Gemälde „als Sicherheit übereignet“ habe. „Weiterhin nennt der Bericht insoweit auch die Bemühungen Flechtheims, die Schulden von Grosz ihm gegenüber beglichen zu bekommen – mit der NS-Verfolgung hatte dies deshalb insoweit nach Darstellung des Berichts jedenfalls nicht unmittelbar zu tun.“ Die Anwälte „der Kanzlei Partsch & Partner Rechtsanwälte, welche die Erben Grosz in dieser Sache vertritt“, zeigten „Unverständnis für den Beschluss.“
Dazu in Band 291 erschienen: