Düsseldorfer Galerie zu Schadenersatz verklagt
Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte eine Düsseldorfer Galerie zu Schadensersatz in Höhe von 17.000 Euro, weil bei einem Transport zu der Galerie die Jeff Koons-Skulptur „Baloon Venus“ beschädigt wurde. Der Eigentümer, der die Skulptur der Galerie als Kommissionsware anbot und sie von einem Galeriemitarbeiter abholen ließ, reklamierte nach der Ankunft in Düsseldorf Kratzspuren, Verwässerungen und an einer Stelle Veränderungen der Farbe. Die Transportkiste habe Spuren von Korrosion aufgewiesen. Da die Galerie nicht beweisen konnte, ob der Schaden schon vor der Abholung eingetreten war, steht sie nun laut Gericht in der Verantwortung. Über den Marktwert und damit über die Höhe des Schadensersatzes hatten sich die beiden Parteien vor Gericht auch gestritten: der Eigentümer bezifferte den ursprünglichen Wert der Skulptur mit 100.000 Euro. Er beklagte einen massiven Wertverlust durch die Beschädigung und verlangte daher 50.000 Euro. Die Galerie hielt dagegen, die Skulptur habe im Jahre 2016 lediglich 40.000 Euro gekostet; und der heutige Wiederverkaufswert läge allenfalls bei 30.000 bis 45.000 Euro. Den Schadensersatz bezifferte das Gericht allerdings nicht nach solchen Marktwert-Taxierungen, sondern am Aufwand für die Restaurierung; und dafür seien 17.000 Euro ausreichend. Das Werk befindet sich inzwischen wieder in den Händen des Eigentümers. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
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