Düsseldorf: Restitutionsverfahren abgeschlossen
Anlass für die „Spot on“-Ausstellung „Augenschmaus mit Abraham Mignon“ im Düsseldorfer Museum Kunst Palast mit Stillleben (bis 2. Juli 2017) ist die Beendigung eines Restitutionsverfahrens. Im Zentrum steht ein Waldbodenstillleben des Barockmalers Abraham Mignon(1640 –1679), das 1924 nach der Aufhebung der Adelsprivilegien im Rahmen der „Fürstenabfindungen“ an den Familienverein Haus Wettin kam. Individuelle Abfindungsverträge regelten in der Weimarer Republik die Aufteilung der Vermögensmassen zwischen den entmachteten Fürstenhäusern und den deutschen Ländern. Die Wettiner verkauften das Bild an einen jüdischen Sammler, der 1928 starb. Als die Besitztümer der Witwe 1935 versteigert wurden, kaufte das Kunstmuseum Düsseldorf das Bild an. Die Erbengemeinschaft stellte einen Antrag auf Restitution, den die „Lambach-Kommission“ 2015 zunächst ablehnte mit dem Ratschlag, eine Ausgleichszahlung an die Erben zu leisten. Diese ist inzwischen aus öffentlichen Töpfen und aus Mitteln der Kulturstiftung der Länder erfolgt.