Documenta: Patentgericht schützt Markennamen
Wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtete, hat das Bundespatentgericht der Kasseler documenta und Museum Fridericianum gGmbH bescheinigt, dass der Markenname „Documenta“ einen „weitreichenden Schutz“ genießt: der Name darf „nicht von anderen Unternehmen genutzt“ werden. Anlass des Verfahrens war eine Klage gegen eine andere Marke gewesen, die sich „dOCUMENTA“ nannte. Der Verfahrensgegner habe „die Wertschätzung der Marke ‘documenta’“ unberechtigterweise für sich auszunutzen versucht, befand das Gericht. Bei der vergangenen documenta 15 waren nur ausgesuchte regionale Lizenznehmer mit Merchandising-Produkten Partner der documenta gewesen.
Dazu in Band 283 erschienen: